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Psychotherapie | Krankenkasse

Kostenzuschuss: So funktioniert die Teilrefundierung durch die Krankenkasse

​In meiner Praxis haben Sie die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten. Das bedeutet, dass Sie das Honorar zunächst bei mir bezahlen und im Anschluss einen Teil davon von Ihrer Versicherung zurückerstattet bekommen.

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Grundvoraussetzung: Die „krankheitswertige Störung“

Damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, muss eine sogenannte krankheitswertige Störung nach dem internationalen Diagnoseschlüssel (ICD-10/ICD-11) vorliegen. Die Therapie dient in diesem Fall dazu, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Krisen zu unterstützen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Hinweis: Leistungen wie Selbsterfahrung, Supervision oder Paartherapie (ohne krankheitswertige Diagnose) können von den Kassen leider nicht bezuschusst werden.

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Aktuelle Zuschusshöhen

Die Höhe des Zuschusses pro Einzelsitzung (50 Minuten) hängt von Ihrem Versicherungsträger ab.

Aktuell gelten folgende Beträge:

 

[Stand: Jänner 2026]

ÖGK € 33,70

SVS € 50,00

BVAEB € 50,20

KFA € 39,00

 

Der Ablauf

  1. Die ärztliche Untersuchung
    Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie vor der 2. Therapiesitzung eine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin) einholen. Die Bestätigung (Beispiel hier) wird Ihnen von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin ausgestellt.
     

  2. Die ersten 10 Sitzungen
    Diese sind bewilligungsfrei. Sie bezahlen die Honorarnoten bei mir und reichen diese zusammen mit dem Beleg der Überweisung des Honorars und der Bestätigung über die ärztliche Untersuchung bei Ihrer Kasse ein. 
     

  3. Antrag ab der 11. Sitzung
    Vor der 11. Sitzung stellen wir gemeinsam einen „Antrag auf Kostenzuschuss“. Da die Bearbeitung durch die Krankenkassen einige Wochen dauern kann, kümmern wir uns rechtzeitig darum, damit die Refundierung möglichst nahtlos weiterläuft.
     

  4. Die Einreichung
    Sie können Ihre bezahlten Honorarnoten zusammen mit dem Beleg der Überweisung des Honorars und der Bestätigung über die ärztliche Untersuchung bei Ihrem Versicherungsträger einreichen. Von der Krankenkasse bekommen Sie den Betrag in Höhe des Zuschusses zurück.

 

Häufige Frage:

Haben Sie auch vollrefundierte Therapieplätze?

In meiner Praxis biete ich ausschließlich die Teilrefundierung an. Vollfinanzierte Plätze („Kassenplatz“, „Psychotherapie auf Krankenschein“) sind stark kontingentiert und werden über Vereine vergeben.

„Es geht nicht darum,
die Gefühle aus dem Kopf zu bekommen
oder sie darin zu verstecken, 
sondern darum, sie mit Akzeptanz zu durchleben."

Carl R. Rogers

Praxisraum
Psychotherapeutin Anna Gatterbauer

Über mich

Erfahrungsbereiche

Christian-Doppler-Klinik, Salzburg

Suchterkrankungen, Gerontopsychiatrie

Panta rhei - Psychotherapie für

Jugendliche & junge Erwachsene

 

Pro mente Wohnhaus für

Menschen mit Schizophrenie

 

Sonderpädagogik Lerngemeinschaft 15

Schwerpunkt Autismus-Spektrum

Biografie

Personzentrierte Psychotherapeutin

in freier Praxis

Mitgliedschaft ÖBVP

Österreichischer Bundesverband
für Psychotherapie

Mitgliedschaft FORUM

Personzentrierte Psychotherapie,

Ausbildung und Praxis

 

Fachspezifikum FORUM, Wien

Propädeutikum APG, Wien

Sonderpädagogin der Lerngemeinschaft 15

Master of Education, Universität Salzburg

Psychotherapeutin Anna Gatterbauer

Ich freue mich,
Sie kennenzulernen.

Kontakt

Praxis Salzburg Stadt: Linzergasse 29
Praxis Wien: Porzellangasse 11

www.psychotherapie-praxis.com
anna.gatterbauer@psychotherapie-praxis.com
0660 400 800 2

Danke für Ihre Nachricht!

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